Der Bürgerfonds

Seit dem 16. April gibt es ihn, den Bürgerfonds.  Vom Aachener Vertrag von 2019  geschaffen, hat er mitten in der Corona-Krise seine Arbeit aufgenommen. Für eine Übergangszeit von 3 Jahren wird er mit personeller Hilfe des Deutsch-Französischen Jugendwerks verwaltet, finanziert gemeinschaftlich vom Bundesfamilienministerium auf deutscher Seite und vom Erziehungs- und Jugendministerium, sowie vom Außenministerium  auf französischer. Der Jahreshaushalt für diese drei Jahre beträgt zunächst 2,4 Millionen €. Nach erfolgreicher Pilotphase wird darüber entschieden, welche Struktur der Bürgerfonds erhalten soll.

In einem Webinar der Vereinigung Deutsch-Französischer Gesellschaften (VDFG) dankte der deutsche Generalsekretär des DFJW, Tobias Bütow, der VDFG für ihren Einsatz in den parlamentarischen Anhörungen während der Verhandlungen zum Vertrag. Die VDFG hatte die Einrichtung eines Bürgerfonds vorgeschlagen. Ohen die VDFG gäbe es den Fonds heute nicht, sagte er. Nun gibt es ein Instrument zur Förderung des Engagements der Zivilgesellschaft bei der Pflege deutsch-französischer Beziehungen zugunsten einer „pro-europäischen Zukunft.“ Und nun hängt es von uns, von all den potentiellen Antragstellern mit ihren Ideen ab, wie erfolgreich dieser Fonds sein wird.

Der Fonds hat die Aufgabe erhalten, gemeinsame deutsch-französische Projekte für interdisziplinäre Aktivitäten in unseren Gesellschaften zu fördern. Dazu gehören u.a.:  Bürgerschaftliches Engagement, Umwelt und Nachhaltigkeit, Demokratie und Menschenrechte, europäische Integration, Geschichte und Erinnerungskultur, Musik, Kunst, Kultur, Gesundheit, Sport, Digitalisierung.

Mit Hilfe des Fonds sollen Begegnungen über die Grenzen hinweg ermöglicht werden, zunächst sicher vor allem virtuell, aber später, nach der Pandemie, real. Dabei soll es niedrige Schwellen für Anträge auf Förderung geben, je nach Kategorie der in Frage kommenden Projekte. Der Fonds hat dafür vier Kategorien geschaffen: 

Kategorie 1:  Projekte bis zu 5000 €
Kategorie 2:  Projekte bis zu 10.0000 €
Kategorie 3:  Projekte bis zu 50.000 €
Kategorie 4:  Projekte über 50.000 €.

Anträge können ausschließlich online gestellt werden (https://projekte.buergerfonds.eu/de). Antragsberechtigt sind Vereine, Gemeinden, Gebietskörperschaften, wissenschaftliche Einrichtungen, Ausbildungszentren, Bürgerinitiativen. Einige Anträge  sind bereits bewilligt. In den Kategorien 1-3 müssen die Anträge spätestens 6 Wochen vor Projektbeginn gestellt werden. Bei den Projekten der Kategorie 4 endete die Antragsfrist für 2020 bereits am 15.7. Für 2021 sind drei Termine für Entscheidungen vorgesehen, die in diesen Fällen von einem Auswahlgremium getroffen werden. Bei Bewilligung werden bis zu 80% der projektbezogenen Kosten (z.B. Dolmetscher, Honorare, Fortbildungen, Organisationsmaterial, Reisen, Aufenthalt) vom Bürgerfonds übernommen. Es gibt keine Mindestdauer für solche Projekte. Auch Sprachkenntnisse des anderen Landes sind keine Voraussetzung.

Jeweils sechs regionale Berater in Deutschland und Frankreich werden zur Verfügung stehen, um Antragstellern zur Seite zu stehen. Dabei soll auch eine Plattform für Partnerorganisationen und Projekte helfen, Partner für gemeinsame Projekte zu finden, wenn es vor Ort noch keine gibt.

Auskünfte gibt es unter:  www.buergerfonds.eu bzw. www.fondscitoyen.eu.

Oder unter „info at buergerfonds.eu“ (tel: +49.30.2887.5782) bzw. „info at fondscitoyen.eu“ (tel : +33.1.4078.1882).

Detlef Puhl